ALLGEMEINE BEDINGUNGEN FÜR DIE LIEFERUNG DER DIENSTLEISTUNG
Übersetzungen
Vereidigte und beglaubigte Übersetzungen:
Tarif für juristische Übersetzungen + festes Entgelt für
die Vereidigung und/oder die Beglaubigung + Ersetzen der Unkosten,
Stempelmarken und staatliche Genehmigungen.
Grundlage für die Berechnung der Tarife:
- Pro Wort
- Pro Zeile: ca. 55 Anschläge/Zeichen
- Pro Seite: 1 maschinengeschriebene Standardseite mit 25 Zeilen
Die Tarife gelten für jede Sprache getrennt und es wird
mindestens 1 Seite berechnet.
Andere sprachliche Dienstleistungen
Sprechertätigkeit:
pro Stunde (Minimum: 2 Stunden)
Überarbeitung schon übersetzter Texte:
- pro Stunde oder
- 60% der Übersetzungskosten
Korrektur von Entwürfen:
- pro Stunde oder
- pro Seite
Besondere Seitengestaltungen:
Internationales Sekretariat:
- pro Stunde
- im Unternehmenssitz des Kunden oder in der Agentur = Verhandlungsdolmetschen
Abschrift vom Band:
- pro Kassette von 60 Min. (Italienisch)
- pro Kassette von 60 Min. (Fremdsprachen)
Zustellungsadresse und telefonische Konferenzschaltung (Empfang
Fax, Mail, Telef. zu dritt für Kunden):
- Tarif für einzelne Leistung
- Monatlicher Tarif (zu vereinbaren)
Dolmetscher-Service
Verhandlungsdolmetschen (die verbreitetste Form):
Es wird in Anwesenheit der beteiligten Parteien durchgeführt.
Der Dolmetscher hört zu und übersetzt Stück für
Stück. Die Bezahlung wird normalerweise halbtags oder für
den ganzen Tag festgelegt. In einigen Fällen können
wir, für Dienstleistungen in der Nähe unseres Sitzes,
auch einen stündlichen Tarif vereinbaren, der unter einem
halben Tag liegt (mindestens 2 Stunden). Der Arbeitstag beträgt
höchstens 8 Arbeitsstunden (bei mehr als 8 Stunden wird ein
Zuschlag berechnet). Die Zeit wird von der Abfahrt bis zur Rückkehr
des Dolmetschers kalkuliert.
Konsekutivdolmetschen:
Es wird in physischer Anwesenheit der Beteiligten
durchgeführt. Der Dolmetscher hört zu, macht sich Notizen
und übersetzt der Hörerschaft. Es ist die Anwesenheit
1 Dolmetschers für jede Zielsprache erforderlich und Leistungen
nur eines Dolmetschers für zwei Sprachen (Cross) sind nur für
die Dauer von 4 Stunden gestattet. Der Arbeitstag beträgt 7
Stunden und ist nicht teilbar.
Simultandolmetschen:
Es wird in einer dafür vorbereiteten Kabine durchgeführt
und erfordert die Anwesenheit von 2 Dolmetschern für jede
Sprache. Leistungen nur eines Dolmetschers in der Kabine sind
nur für die Dauer einer Stunde zulässig. Der Arbeitstag
beträgt 7 Stunden und ist nicht teilbar.
Chuchotage:
Simultandolmetschen, bei dem dem Zuhörer ohne Hilfe von
Ausrüstungen ins Ohr geflüstert wird. Die Anwesenheit
von 2 Dometschern ist für einen ganzen Arbeitstag erforderlich
und Leistungen nur eines Dolmetschers sind für eine Dauer
von nicht mehr als 2 Stunden gestattet. Der Arbeitstag beträgt
7 Stunden und ist nicht teilbar.
Briefing day:
Vom Kunden erbetener Tag zur Fortbildung der Dolmetscher.
Verdienstausfall:
Den Dolmetschern zugestandene Entschädigung für die
eventuell notwendigen Tagen, um sich zur Arbeitsstelle zu begeben.
Absagen
Übersetzungen:
Für schon begonnene Übersetzungen ist
die Bezahlung für die bis zum Moment der Absage ausgeführte
Arbeit zu leisten.
Dolmetschen:
Für Absagen die weniger als 24 Stunden vor dem Beginn der
Dienstleistung eintreffen werden mindestens 2 Stunden berechnet.